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1. Teilnahmebedingungen:

1.1 Teilnahmevoraussetzungen

Am Preisausschreiben teilnehmen kann, wer im Kreis Darmstadt-Dieburg und den angrenzenden Gemeinden wohnhaft ist, zum Zeitpunkt seiner Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet und den Fragebogen beantwortet hat. Teilnehmer unter 18 benötigen bei Gewinn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, oder müssen bei Antritt des Gewinns von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Dabei sind Mitglieder des IVDA e.V. sowie deren Angehörige von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Los entscheidet über den Gewinn, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Des Weiteren wird der Verwendungszweck des Gutscheins von der jeweiligen Location bestimmt. Die Art der Beantwortung des Fragebogens hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.

1.2 Ausschluss von der Teilnahme

Sofern der Teilnehmer gegen bestimmte Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist der IVDA e.V. jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen auszuschließen.

2. Rechtsweg:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne (§ 762 BGB).

3. Datenschutz:

3.1 Verwendung der Daten

Die angegebenen persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwendet; sie dienen nur im Falle eines Gewinnes der Zustellung des Preises und werden nach Abschluss des Gewinnspiels vollständig gelöscht. Mit der Angabe der Daten erklärt der Teilnehmende sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle des Gewinnes des Hauptpreises oder der Zeitkarte die Daten zur Reservierung der Bahnkarten und des Hotelzimmers bzw. zur Ausstellung der Zeitkarte den Sponsoren mitgeteilt werden dürfen.

3.2 Gewährleistung

Allerdings sei darauf hingewiesen, dass der IVDA e.V. keine Gewähr übernehmen kann, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten Informationen nicht von Dritten abgehört oder aufgezeichnet werden. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich das Internet generell nicht für den Transport hochsensibler und sehr vertraulicher Informationen eignet, sofern der Sender nicht selbst für eine angemessene Datensicherheit (zum Beispiel durch separate Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmechanismen) sorgt.

4. Haftung:

4.1 Haftung

Der Teilnehmer erklärt insbesondere im Falle des Gewinns der Wochenendreise, dass im Falle des Entstehens eventueller Kosten, Spesen und sonstiger Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, diese von ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt der IVDA e.V. und dessen Sponsoren keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, und wird vom Teilnehmer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

4.2 Haftung für unvollständig/falsch übermittelte Daten

Der IVDA e.V. haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und / oder die Fehlleitung von E-Mails und / oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und / oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und / oder anderer Hard- und / oder Software der Teilnehmer und / oder Dritter haben, dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Der IVDA e.V. haftet auch nicht für nicht korrekte Informationen, die durch Teilnehmer und / oder Dritte, deren Hardware und / oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und / oder angenommen werden. Ferner haftet der IVDA e.V. nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und / oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und / oder Manipulation der Daten in den Systemen und / oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.

4.3 Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewinn

Der IVDA e.V. haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

5. Gewinnbenachrichtigung und Versand der Preise:

5.1 Hauptgewinn

Der Hauptgewinn umfasst die folgenden Leistungen für zwei Personen: Anreise nach Berlin mit der Deutschen Bahn sowie die Unterbringung im Hotel Estrel für zwei Nächte inklusive Frühstück. Der Reisezeitpunkt wird in Absprache zwischen dem Gewinner und dem IVDA e.V. mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen zum Reiseantritt festgelegt. Der IVDA e.V. behält sich dabei vor, nur bestimmte Zugverbindungen für die Anreise anzubieten. Der späteste Reiseantritt ist der 30. September 2005.

5.2 Gewinnbenachrichtigung

Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer per e-Mail oder per Post benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung per e-Mail, ist der Gewinner verpflichtet, dem IVDA e.V. unter nachtverkehr@ivda.de oder der Postadresse binnen 7 Tagen mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der IVDA e.V. berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben.

5.3 Ersatzansprüche

Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem IVDA e.V. sind ausgeschlossen.

5.4 Beschädigung/Verlust der Preise während des Versandes

Sollten die Preise auf dem Postweg vom Lieferanten zu uns bzw. zum Gewinner beschädigt werden oder verloren gehen bzw. kann der Lieferant die vereinbarten Preise (egal aus welchem Grund) nicht liefern, haften der IVDA e.V. und die betroffene Location nicht und sind auch zu keinerlei Ersatzleistung verpflichtet. Im Falle des Gewinns der Veranstaltungsgutscheine behält sich der IVDA e.V. vor, dass die Art der Veranstaltung sowie der Zeitpunkt von der Location bestimmt und bei Absage der Veranstaltung keine Ersatzkarten durch den IVDA e.V. und dessen Sponsoren zur Verfügung gestellt werden können und auch in diesem Fall keine Auszahlung des Gewinns erfolgt.

6. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis erzielt wird.

7. Anwendbares Recht:

Das Gewinnspiel unterliegt im Einzelnen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.